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Gefährdungsbeurteilung
psychischer Belastung am Arbeitsplatz
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1.
WIE DIE GESETZESLAGE AUSSIEHT |
Seit einigen Jahren haben Arbeitgeber die Pflicht per
Gesetz, für ihr Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung
durchzuführen (§5 Abs. 1 und 2 ArbSchG). Das Gesetz
regelt, dass zur Gefahrenverhütung die für die Beschäftigten
mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu beurteilen sind.
Mit Änderung vom Oktober 2013 sind neuerdings in der Gefährdungsbeurteilung
auch psychische Belastungen der Arbeit zu berücksichtigen
(§ 5 Abs. 3 Nr.6).
Der Arbeitgeber und laut § 6 Abs. 1 Satz 3 und 4 ArbSchG
auch Kleinbetrieben (bis max. 10 Beschäftigte) müssen
aufgrund des Ergebnisses der Beurteilung dann die erforderlichen
Arbeitsschutzmaßnahmen treffen; beides ist laut §6
Abs. 1 ArbSchG zu dokumentieren.
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2.
WELCHE BEREICHE ANGESPROCHEN WERDEN |
Das Ziel der Mitarbeiterbefragung ist es, mehr über die Einflussgrößen
der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz zu erfahren. Der Gesetzgeber
schreibt vor, diese Analyse in regelmäßigen Abständen durchzuführen.
Im Rahmen dieser gesetzlich geforderten kontinuierlichen, angemessenen
und ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung, sind die branchen-/betriebstypischen
psychischen Belastungsfaktoren tätigkeitsbezogen, arbeitsbereichsbezogen
oder abteilungsbezogen (bei gleichartigen Arbeitsplätzen) kontinuierlich
und vorbeugend, aus den folgenden vier Bereichen zu ermitteln
und zu bewerten.
- Die Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes
- Physikalische, chemische und biologische Einwirkungen
- Die Gestaltung, die Auswahl und der Einsatz von Arbeitsmitteln,
insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen
sowie der Umgang damit
- Die Gestaltung von Arbeitsverfahren und Fertigungsverfahren,
Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken
Der daraus resultierende verhältnispräventive und verhaltenspräventive
Handlungsbedarf sollte dann abgeleitet, umgesetzt und dokumentiert
werden.
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3.
WAS EIN UNTERNEHMEN MACHEN KANN |
1. Beobachtungsverfahren und Auswertung |
Um sich einen Überblick zu verschaffen ist es sinnvoll, unterschiedlichste
Informationen zu sammeln und mit den Personalverantwortlichen (z.B. Bereichsleiter,
Führungskräfte, Abteilungsleiter, Personalabteilung, Betriebsrat usw. abzustimmen,
um möglichst viele Daten (z.B. Kennzahlen der letzten Mitarbeiterbefragung,
Krankenkassenberichte oder Auswertungen von Beurteilungsgesprächen) anzusehen,
um sich einen ersten Eindruck zu den psychischen Belastungen zu mache.
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Unternehmen können sich an den Richtlinien der "Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA)" oder an die Richtlinien der "Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin" (BAUA) halten.
Die mindglobal Personalentwicklung arbeitet auf Basis der GDA Richtlinien. Wenn jedoch gewünscht werden wir uns an die von Ihnen gewünschten Richtlinien halten.
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3.
Spezifische Belastungsprofile erstellen |
Zwei Bereiche mit spezifischen psychischen Belastungen sollten
zusammengefasst werden. Es sind die Arbeitsbereiche mit spezifischen
psychischen Belastungen und die Arbeitsaufgaben mit spezifischen
psychischen Belastungen. Die wahrscheinlichen Ursachen für die psychischen
Belastungen können erkennbar hinzugefügt werden.
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4.
Bestandsaufnahme und Status Quo feststellen |
Im Rahmen eines Workshops mit einer verantwortlichen Arbeitsgruppe
Ihres Unternehmens, sollten Belastungsursachen und unternehmensspezifische
Arbeitsbereiche identifiziert werden. Gemeinsam sollten dabei die
Angaben abgestimmt, die sich auf die Betriebs- und Beschäftigtenstruktur
beziehen (z.B. Organisationseinheiten, Berufsgruppen, Befragungszeitraum).
Das Ergebnis dieses Workshops, ist der Durchführungsplan der Gefährdungsanalyse.
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Eine aufgabenspezifische und tätigkeitsspezifische Begehung einzelner Arbeitsplätze wird vorgenommen. Ein erster allgemeiner Eindruck von den psychischen Anforderungsaspekten des Arbeitsplatzes wird strukturiert und protokolliert.
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6.
Interviews mit verantwortlichen Schlüsselpersonen |
Es ist eine gute Idee, geschulte Experten für die Beurteilung
psychischer Belastungen am Arbeitsplatz zu engagieren um Interviews
mit den verantwortlichen Schlüsselpersonen, die einen näheren
Bezug zum Thema psychische und körperliche Gesundheit haben,
zu führen.
Hierzu gehören z.B. Betriebsarzt, Sozialbetreuung, Schwerbehindertenvertreter/in
(SBV), arbeitspsychologischer Dienst, Personalreferenten, Personalleitung,
Frauenbeauftragte/r, Betriebsrat.
Diese Interviews mit verantwortlichen Schlüsselpersonen
sind aus zwei Gründen sinnvoll: Zum einen haben diese Personen,
die einen näheren Bezug zum Thema psychische und körperliche
Gesundheit haben, sehr differenzierte Blickwinkel auf psychische
Belastungen am Arbeitsplatz. Ihre Erfahrungen können dazu
beitragen, spezielle Handlungsfelder und Aufgabenbereiche besser
zu identifizieren. Zum zweiten wird erfahrungsgemäß
durch ihre Teilnahme, eine höhere Transparenz und Akzeptanz
für die gesamte Durchführung einer Gefährdungsanalyse
erreicht.
Die Ergebnisse der Interviews können später für
das Fine-Tuning der Fragebogen für die Mitarbeiterbefragung
verwendet werden.
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7.
Mitarbeiterbefragung zu psychischen Belastungen |
Die Mitarbeiterbefragung zum Thema psychische Belastungen am
Arbeitsplatz wird in Form eines maßgeschneiderten Fragebogens
durchgeführt. Der Fragebogen sollte Fragen zur Gefährdungsbeurteilung
eventueller psychischer Belastungen am Arbeitsplatz oder im Arbeitsumfeld
umfassen. Das Ziel der Mitarbeiterbefragung ist es, mehr über
die Einflussgrößen der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz
zu erfahren.
Der Fragebogen ist das Kernstück der Gefährdungsbeurteilung und
wird in der Regel als Online- Fragebogen angeboten. Mitarbeiter,
die an ihrem Arbeitsplatz keinen Internetzugang zur Verfügung
haben, erhalten den Fragebogen als Papierversion.
Vor der Befragung ist es wichtig, die Mitarbeiter zu informieren,
dass die erhobenen Daten anonym und streng vertraulich behandelt
werden. Ein externer Dienstleister sollte beauftragt werden, die
Daten (über einen externen Server) zu sammeln, zusammenzufassen
und auszuwerten. Auf dieser Weise kann ein Unternehmen den Mitarbeitern
zusichern, dass die Daten für den Arbeitgeber nicht einsehbar
sind.
Zur Demoversion
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8.
Die Beschäftigten über die Erhebung informieren |
Die Mitarbeiter sollte auf jeden Fall im Vorfeld über die
Erhebung der Mitarbeiterbefragung zum Thema psychische Belastungen
am Arbeitsplatz informiert werden. Dabei sollten auch die wichtigsten
Fragen beantwortet werden (z.B. Informationen zum Befragungszeitraum,
Verteilung von Fragebogen, Sinn und Zweck der Befragung).
Es ist äußerst wichtig darauf zu achten, dass niemand
einen "psychologischen Striptease" fürchten muss.
Daher sollte klar kommuniziert werden, dass es sich ausschließlich
um die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz handelt. Jegliche
psychischen Probleme im privaten Umfeld sind gesondert zu betrachten.
In Anlehnung an Empfehlungen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie
(GDA) oder an die Richtlinien der "Bundesanstalt für Arbeitsschutz
und Arbeitsmedizin" (BAUA) können geeignete Vorgehensweisen
festgelegt werden.
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9.
Phase: Phase: Maßnahmenempfehlungen zur Senkung der psychischen
Belastungen |
Maßnahmen können entweder von den geschulten Trainern
der mindglobal Personalentwicklung oder von unterschiedlichen
Verantwortlichen vor Ort umgesetzt werden.
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4.
DIE ENTSCHEIDENDEN VORTEILE, DIE SICH AUS DER VERMEIDUNG
PSYCHISCHER BELASTUNGEN AM ARBEITSPLATZ ERGEBEN |
- Erfüllung der erforderlichen rechtlichen Anforderungen
- Die Vermeidung physischer und psychischer Fehlbelastungen
bei der Arbeit
- Förderung das Wohlbefinden und die Produktivität
der Beschäftigten
- Weniger Fehler und Unregelmäßigkeiten bei innerbetrieblichen
Abläufen
- Zufriedene, motivierte, leistungsbereite und leistungsfähige
Beschäftigte
- Höhere Produktivität und bessere Qualität von
Produkten und Dienstleistungen
- Weniger Präsentismus
- Weniger Ausfallzeiten
- Weniger Fehlzeiten
- Weniger Entschädigungsleistungen
- Bessere innerbetriebliche Kommunikation und besseres Betriebsklima
- Gutes Firmenimage
- Bindung und bessere Rekrutierung qualifizierter Mitarbeiter
an und in das Unternehmen
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5.
WIE WIR BEI MINDGLOBAL VORGEHEN |
1.
Schritt: Abstimmung über ein geeignetes Vorgehen |
Gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe Ihres Betriebs werden die Angaben
abgestimmt, die sich auf die Betriebs- und Beschäftigtenstruktur
beziehen (z.B. Organisationseinheiten, Berufsgruppen, Befragungszeitraum).
Danach schaltet die Firma mindglobal datenschutzkonform eine sichere
Webseite für die Online-Version der Fragebogen frei und stellt
so den Zugang für die Beschäftigten.
Sollten Papierversionen benötigt und ausgegeben werden, sprechen
wir die Vorgehensweise, gemäß Ihren Möglichkeiten,
mit Ihnen durch.
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2.
Schritt: Kommunikation
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Der Betrieb informiert die Beschäftigten über die Erhebung
und beantwortet die wichtigsten Fragen (z.B. Informationen zum Befragungszeitraum,
Verteilung von Fragebogen, Sinn und Zweck der Befragung)
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3.
Schritt: Erhebung der Befrgung |
Die Mitarbeiter füllen den Fragebogen anonym aus und die
Firma mindglobal erhält die zurücklaufenden Informationen.
Die Mitarbeiter werden gegebenenfalls eine Woche vor Ende des Befragungszeitraumes
durch eine weitere E-Mail erinnert. Die Freischaltung der Webseite
bzw. die Rücksendefrist für Papierbogen kann auf jeden
Fall bei Bedarf verlängert werden.
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4.
Schritt: Datenauswertung |
Die eingegangenen Daten werden ausgewertet.
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5.
Schritt: Referenz ermitteln |
Die Werte des Betriebs werden mit Referenzdaten verglichen.
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6.
Schritt: Bericht erstellen |
Nach Durchführung und Auswertung der Mitarbeiterbefragung
sind bestimmte Belastungsursachen und spezielle Belastungsbereiche
identifiziert. Innerhalb von vier Wochen nach Ende der Befragung
erstellt die Firma mindglobal einen schriftlichen Bericht. Eine
Übersicht aller Ergebnisse des Beobachtungsverfahrens, wird
in diesem Bericht enthalten sein.
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7.
Schritt: Ergebnisse an die Mitarbeiter kommunizieren |
Nachdem der Bericht zur Gefährdungsbeurteilung vorgestellt
wurde ist es besonders wichtig, diesen ebenfalls an die Mitarbeiter
zu kommunizieren.
Wir empfehlen zur Kommunikation der Ergebnisse an die Mitarbeiter
folgende Medien:
- Intranet
- Schwarzes Brett
- Betriebsversammlungen
- Vorstandsversammlung
- Führungskräfte Teambesprechungen
- Mitarbeitermagazine
- Gesundheitsexperten vor Ort
- E-Mailings
- Gesundheitstage
- Plakate
- Flyer in der Gehaltsabrechnung
- Briefkastensysteme
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8.
Schritt: Über weiteres Vorgehen entscheiden |
Auf Grundlage der Befragungsergebnisse werden Entscheidungen
über das weitere Vorgehen getroffen.
Es ist an dieser Stell sehr wichtig zu bemerken, dass das Durchführen
einer Gefährdungsanalyse und Beurteilung zu psychischen Belastungen
und Gefahren am Arbeitsplatz, Erwartungen bei den Mitarbeitern
weckt.
Das bedeutet, dass im Anschluss auch Maßnahmen folgen müssen.
Diese Maßnahmen sind oft sehr unterschiedlich, weil sie
stark von den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung abhängen.
Welche Maßnahmen in welchen Bereichen und in welchem Rahmen
durchzuführen sind, ist meist mit hohem Zeit- und Kostenaufwand
verbunden. Wir werden ihnen helfen diese Kosten so niedrig, wie
möglich zu halten.
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Wir beantworten gerne Ihre weiteren Fragen!
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